AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Ketzer & Kessel Steinwerk GmbH

 

Angebote: Unsere Angebote und Preise verstehen sich freibleibend. Mit Annahme der Angebote gelten unsere allgemeinen Verkaufs-u. Lieferungsbedingungen als vom Käufer angenommen, und zwar auch für alle künftigen Geschäfte. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

 

Aufträge, Abmachungen: Aufträge und Abmachungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung bindend. Unsere Rechnungen sind schriftlichen Bestätigungen gleich zuachten.

 

Preise: Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk Rheinböllen wenn keine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

 

Verpackung und Versand: Die zur Verpackung und zum Versand notwendigen Kartonagen, Kisten, Paletten u. s. w. werden zum Selbstkostenpreis berechnet und werden nicht zurückgenommen. Leih- oder mietweise bereitgestellte Versandgefäße bleiben unser Eigentum und sind sofort nach Eintreffen zu entleeren und in gutem Zustand frachtfrei an die Lieferstelle zurückzusenden. Gibt der Käufer Versandgefäße nicht pünktlich und in ordentlichem Zustand zurück, so sind wir, ohne Rücksicht auf Verschulden, berechtigt Wertersatz zu fordern.

 

Gefahrübergang: Nach ordnungsgemäßer Übergabe unserer Sendungen an Frachtführer, Bahn, Post, Spedition oder an unsere eigenen mit der Anlieferung der Sendungen bestimmten Personen, gelten die von uns übernommenen Leistungen als vollzogen und die Ware in den Besitz des Käufers übergegangen, auch dann wenn frachtfreie FOB oder CIF-Lieferung vereinbart ist. Alle Schäden und Verluste, die nach Werkausgang und somit gleichzeitigem Besitzübergang eintreten, treffen daher ausschliesslich den Käufer.

 

Lieferung: Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich, wenn nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde per Nachname oder gegen Banksicherheit. Angegebene Lieferfristen sind nur als annähernd zu betrachten; für die Einhaltung derselben übernehmen wir keine Gewähr. Andere Ansprüche oder Rechte jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund - insbesondere Schadenersatzansprüche, im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Lieferfristen oder etwaiger Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen.

 

Haftung und Gewährleistung: Das zu verwendende Material wird in Farbe und Struktur möglichst einheitlich ausgewählt. Muster und Abbildungen gelten nur als ungefähre Durchschnittsmuster. Verschiedenartigkeiten in der Körnung, Abweichungen in Farbe und Struktur sowie Einsprengungen sind keine Materialfehler, sondern naturbedingt und unbeeinflussbar und können nicht beanstandet werden. Geringfügige Maßabweichungen behalten wir uns vor.

 

Der Käufer muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Mängel und Vollzähligkeit überprüfen, Transportschäden, sonstige Mängel oder Verluste müssen sofort beim Spediteur mit Bestätigung des Frachtführers geltend gemacht werden, Mängel in der Herstellung müssen innerhalb 8 Tagen beim Lieferanten schriftlich geltend gemacht werden. Die Haftung für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, die mit der Verarbeitung der Ware entstehen können wird ausgeschlossen.

 

Mängelrügen berechtigt den Käufer nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder anderer Forderungen. Unsere gesamten Waren sind vom Tausch oder Rückgabe absolut ausgeschlossen.

 

Zahlung: Bei Zahlungen innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto, ansonsten sind unsere Forderungen 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto fällig. Aufrechnungen mit Gegenforderungen jeder Art oder anderer Abzüge, sind unzulässig. Bei Überschreitungen des Zahlungszieles gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug und wird mit den derzeitig üblichen Bankzinsen belastet.

 

Bestellte Ware zur Selbstabholung ist mit Bereitstellung und dessen Ankündigung mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

 

Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Zahlung aller sonstigen Verbindlichkeiten des Käufers uns gegenüber, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum und dürfen nicht weiter veräussert werden.

 

Gerichtsstand, Erfüllungsort: Erfüllungsort für die uns obliegenden Verpflichtungen ist bei Lieferung ab Werk die Erzeugerstelle, bei Lieferung ab Lager die Lagerstelle, für den Käufer ist Erfüllungsort Rheinböllen. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Simmern oder das Landgericht Bad-Kreuznach.


Previous page: Datenschutz
Next page: Impressum